Strafanzeige wegen Hochverrat am deutschen Volk gegen Bundesregierung gestellt

Nachdem Das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde und den damit verbundenen “Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung” nicht zur Entscheidung angenommen hat, gehen Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz den nächsten Schritt.

Der REFORMATION 2.0 wurde nun das Originalschreiben der Strafanzeige übergeben: “Wir geben euch diese brandaktuellen Neuigkeiten direkt weiter. Jedem ist es gestattet, dieses Schreiben als Vorlage für eine eigene Strafanzeige zu nutzen. Wir haben das ok direkt von den beiden bekommen.”

Natürlich ist dies keine Aufforderung oder Anstiftung, sondern lediglich eine Hilfestellung für die Formulierung einer Strafanzeige zu diesem Thema. Es ist für diejenigen, die diesen Schritt ohnehin gehen wollten.

Bitte teilt diesen Beitrag, damit alle informiert sind!

Strafanzeige als PDF zum Herunterladen

123456789101112

 Strafanzeige – Volltext-Version

Uwe Kranz &  Marianne Grimmenstein-Balas | Obernzell/Lüdenscheid, 22.07.2023

An die
Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe

 Strafanzeige

wegen Hochverrat am Deutschen Volk gemäß §81 Abs. 1 und §83 Abs. 1, wegen Verletzung der Garantenstellung gemäß §13 Abs. 1 des Strafgesetzbuches und wegen Verstoßes gegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und (globalem) Völkermord gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch sowie aller in Betracht kommender Delikte

gegen die Fraktionsvorsitzenden der „Ampel-Koalition“ und Bundesregierung gestellt und

zwar im Einzelnen

gegen

  1. Herrn Dr. Rolf Heinrich Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
  2. Frau Katharina Dröge, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
  3. Frau Britta Haßelmann, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
  4. Herrn Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
  5. Herrn Olaf Scholz, Bundeskanzler, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
  6. Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin

sowie alle weiteren Mitglieder der Bundesregierung

Begründung:

Nach Ansicht der obengenannten Anzeigeerstatter[1] machen sich die o. g. Personen wegen Untätigkeit / Verletzung der Garantenstellung und oder strafbarem Handeln bezüglich folgender Straftatbestände strafbar:

  • 81 Abs. 1 StGB Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

  1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
  2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft.

  • 83 Abs. 1 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

  • 13 Abs. 1 StGB Begehen durch Unterlassen

(1) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

  • 7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

Der Tatbestand des § 7 VStGB setzt voraus, dass

-es einen systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung gibt

1….

  1. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen
  • 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

  1. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

Diese Tatbestandsmerkmale werden durch das Untätig-Sein /Untätig-Bleiben der o. g. Personen des Bundestages und der Bundesregierung im Einzelnen wie folgt verwirklicht:

  1. Zum Hintergrund

Zum Hintergrund zählen die zahlreichen Empfehlungen der WHO der letzten Jahre, die sich mit der Zeit schädlich erwiesen haben und die Regierung trotz dieser Erkenntnis nicht beendet hat. In diesem Zeitraum haben sich die 194 Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) am 1. Dezember 2021 auf den Beginn des Prozesses der Ausarbeitung und Aushandlung eines Übereinkommens, einer Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments im Rahmen der Satzung der Weltgesundheitsorganisation zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und –reaktion (Internationaler Pandemievertrag CA+) und auf die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) geeinigt. Die beiden Entwürfe sollen bis Januar 2024 unterschriftsreif dem WHO-Generaldirektor vorgelegt und bei der 77. Sitzung der Weltgesundheitsversammlung 2024 verabschiedet werden.

Der Internationaler WHO-Pandemievertrag (CA+) braucht zu seiner Annahme eine Zweidrittelmehrheit. Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die IHR unterliegt nach der Annahme einer 10-monatigen Konsultationsperiode. Der Internationaler WHO-Pandemievertrag (CA+) braucht zum Inkrafttreten  nur die Ratifizierung von 30 Staaten von den 194 Mitgliedsstaaten. Die beiden Übereinkommen werden  danach völkerrechtlich verbindlich sein. Zu den beiden Übereinkommen liegen schon vorläufige Fassungen vor. Der gegenwärtige Entwurf des Internationalen Pandemievertrags (CA+) vom 2. Juni 2023 (s. https://apps.who.int/gb/inb/pdf_files/inb5/A_INB5_6-en.pdf) verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu:

  • Stärkung der zentralen Rolle der WHO als leitende und koordinierende Behörde (Art.3 CA+),
  • Erleichterung des raschen Zugangs der WHO zu Ausbruchsgebieten, unter anderem durch die Entsendung von Expertenteams zur Bewertung und Unterstützung der Reaktion auf neu auftretende Ausbrüche, (Art. 15 CA+)
  • Ausbau der Kapazitäten zum Aufbau und zur Pflege strategischer Vorräte an Produkten für die Pandemieabwehr (Art. 7 CA+)
  • Bereitstellung von Vorräten, Rohstoffen und anderen notwendigen Inputs für die nachhaltige Produktion von Pandemieprodukten (insbesondere pharmazeutische Wirkstoffe), auch für die Bevorratung (Art. 13 CA+)
  • Anreize (Geld) für die Pharmafirmen in Zusammenhang mit allem möglichen rund um die Entwicklung, Produktion, Produktionskapazitäten, Verteilung und Bevorratung ihrer Produkte (Art. 3, 9, 12 CA+)
  • Zusammenarbeit mit dem Privatsektor (z. B. Pharmakonzerne) und der Zivilgesellschaft (z. B. verschiedene Stiftungen) in allen möglichen Varianten (Art. 6, 11, 16, 19 CA+)
  • Entschädigung für Impfstoffgeschädigte nur in einem begrenzten Zeitraum (Art. 10 CA+)
  • der WHO-Generaldirektor kann in eigener Machtvollkommenheit und ohne Zustimmung betroffener Regierungen regionale oder globale Gesundheitsnotlagen ausrufen (Art. 15 CA+),
  • Infodemien“ über geeignete Kanäle, einschließlich der sozialen Medien, managen, Falsch- und Desinformation entgegenwirken (Art. 18 CA+).
  • Mit dem „One-Health-Approach“, der mit dem CA+ endgültig völkerrechtlich verabschiedet würde, griffen dann all diese Instrumente auch für die Nutz-, Wild- und Haustiere und für die Pflanzenwelt. Das bedeutete die Zwangsimpfung mit mRNA in Stall, Weide und Gehege, ansonsten die Keulung von Hunderttausenden Tieren. Mit der Unterzeichnung der WHO-Dokumente erkennen die Signatarstaaten nämlich an, dass „die meisten auftretenden Infektionskrankheiten von Tieren, einschließlich Wildtieren und domestizierten Tieren ausgehen und dann auf den Menschen übergreifen“. (Art. 4 und 5 CA+)

Der gegenwärtige Entwurf des Pandemievertrags vom 2. Juni 2023 enthält zu strittigen Punkten nur alternative Formulierungen. Im Vergleich zum „konzeptionellen Nullentwurf“ von November 2022 enthält er wesentliche Verschlechterungen, insbesondere was Gain-of-function-Forschung (Viren aus dem Labor) und bürgerliche Freiheitsrechte angeht. Das Prinzip der Menschenrechte und Freiheit mit dem Recht auf Gesundheit wurde zusammengefasst, statt der Verpflichtung zur Förderung der Freiheit (Art. 2 CA+). Mögliche Einschränkungen sind in diesem Entwurf schon angedeutet. Die Verordnung zur Begrenzung der Killervirenforschung wird im Vergleich mit dem Nullentwurf entschärft und es wird nur noch nach guten Absichten verlangt (Art. 9 CA+). Vorbehaltsklauseln sind im Pandemievertrag nicht vorgesehen.

Die vorgesehenen Änderungen zur IHR-Reform sind ähnlich mit dem Pandemievertrag (s. https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf). Die IHR sind verbindlich. Diese Reformvorschläge sehen vor:

  • Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten von Personen wurde gestrichen (Art. 3 IHR)
  • Streichung des Prädikats nicht-bindend bei den Empfehlungen der WHO (Art. 1, 42 IHR)
  • Regierungen sollen die Einhaltung der WHO-Bestimmungen (bisher nur unverbindliche Empfehlungen) durch nichtstaatliche Akteure sicherstellen (Art. 53 IHR)
  • verbindliche Überprüfungen der Einhaltung von Empfehlungen/Bestimmungen durch den Dringlichkeitsausschuss der WHO (Art. 48 IHR)
  • Anwendungsbereich der IHR soll ausgedehnt werden auf „alle Risiken, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können“ (Art. 2 IHR)
  • Ausdehnung der IHR auf alle potenziellen, regionalen und temporären Ziele und sonstige Erkrankungen, deren Verbreitung von Mensch zu Mensch nicht ausgeschlossen werden kann (Art. 12 IHR)
  • Die Möglichkeit wird eröffnet, dass Gesundheitsdokumente Informationen über Labortests enthalten, und zwar generell, nicht nur während Gesundheitsnotlagen (Art. 23, Anhang 6 IHR)
  • Der WHO-Generaldirektor kann in eigener Machtvollkommenheit und ohne Zustimmung betroffener Regierungen regionale oder globale Gesundheitsnotlagen auch bei einer potenziellen Notlage eine PHEIC ausrufen ( 12 IHR)
  • Der WHO-Generaldirektor bekommt Druckmittel, um Expertenteams in betroffene Länder schicken zu können und deren Empfehlungen zur Durchsetzung zu verhelfen (Art. 15 IHR)
  • Es ist möglich nach Ausrufung der PHEIC: Durchführung von Kontaktverfolgung, Grenzschließung, Reisebeschränkungen, Lockdown, Zwangsquarantäne, Einreiseverbot, Flugverbot, Zwangsimpfung, Impfnachweis/-ID, Zwangsmedikation (Art. 18, 23, Anhang 6 IHR)
  1. Hochverrat gegen den Bund nach §81 Abs. 1 StGB und § 83 Abs. 1 StGB

Die Ampel-Fraktionen unter der Führung der Bundesregierung haben am 9. Mai 2023 einen Entschließungsantrag zu Gunsten der WHO in den Bundestag eingebracht, um den Bundestag darüber abstimmen zu lassen, ob Souveränitäts- und Freiheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland an die WHO im Namen des Schutzes der Gesundheit abgegeben werden sollten.  Der Bundestag hat dem Entschließungsantrag am 12. Mai 2023 zugestimmt. Damit kann der Vertreter der Bundesregierung bei der 77. WHO-Konferenz im Mai 2024 ohne weitere Mitwirkung des Bundestages den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der Annahme des neuen Internationalen Pandemievertrags (CA+) zustimmen.  Der Internationale Pandemievertrag (CA+) muss danach vom Bundestag noch ratifiziert werden muss.

Mit dem Vorliegen des Entschließungsantrags vom 9. Mai 2023, ohne die Abgeordneten über die Grundgesetzwidrigkeiten der beiden Verträge aufzuklären, obwohl die vorläufige Fassung der beiden Verträge vor der Abstimmung schon vorlagen, und mit der Übertragung des Verhandlungsmandat an die EU für die beiden Verträge, ohne den Bundestag darüber zu informieren und so die Zustimmung des Bundestages dafür einzuholen,  haben die vier Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen Dr. Rolf Mützenich, Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Christian Dürr den Versuch unternommen, die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern. Der Bundeskanzler Olaf Scholz,  der Bundesgesundheitsminister Dr. Prof. Karl Lauterbach und die weiteren Mitglieder der Bundesregierung sind durch die Garantenstellung dafür mitverantwortlich.  Die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Fraktionen beweisen damit, dass sie nicht nur die parlamentarische Willensbildung durch die gewählten Volksvertreter, sondern auch den Föderalismus und das geltende Subsidiaritätsprinzips missachten.

Beweis

  1. Übertragung von Hoheitsrechten
  2. a) In dem Entschließungsantrag verlangen die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen „nachhaltige Stärkung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)“ durch Reformen zur Stärkung ihrer „Governance, Effizienz, Unabhängigkeit, Kapazität, Rechenschaftspflicht. Die „Durchsetzungskraft von Regeln“ soll auch vorangetrieben werden, damit die WHO ihre „Führungsrolle in der globalen Gesundheitspolitik“ wahrnehmen könne.

Weiter heißt es: „Es ist erforderlich, dass die beiden Prozesse zur internationalen Regulierung der Bewältigung von Pandemien die leitende Rolle der WHO in der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion berücksichtigen und stärken. So könnten die laufenden Verhandlungen zu einem Pandemieabkommen oder -instrument im Rahmen der WHO und die Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) dazu beitragen, die Durchsetzungsfähigkeit sowie Unabhängigkeit der WHO im Falle einer Gesundheitskrise zu verbessern.“ (s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006712.pdf).

Die WHO ist  eine demokratisch nicht legitimierte Organisation. Sie bezieht  80 Prozent ihres Budgets nach dem Finanzbericht vom 24. April 2023 aus zweckgebundenen Spenden (s.  https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA76/A76_INF2-en.pdf). Die WHO vertritt durch ihre Hauptgeldgeber, die nach dem Finanzbericht vom 24. April 2023 hauptsächlich NGO’s, Stiftungen und Konzerne sind, private Interessen, denn die Geldgeber können nach der WHO-Verfassung bestimmen, wofür die gespendete Summe verwendet sein sollte.

  1. Artikel 57 Verfassung der WHO

„Die Gesundheitsversammlung oder in ihrem Namen der Rat können Geschenke und Legate  an die Organisation empfangen und verwalten unter der Voraussetzung, dass die an diese Geschenke oder Legate geknüpften Bedingungen der Gesundheitsversammlung oder dem Rat annehmbar erscheinen und mit den Zielen und der Politik der Organisation übereinstimmen.“

“Die WHO gehört Pharmakonzernen: Korrupt bis in die Knochen” verkündete Transparency International schon 2014. Nach Transparency sei sie unterfinanziert, unwirksam und korrupt. Schuld am schlechten Zustand der  WHO sei nicht nur das Missmanagement auf höchster Ebene, sondern auch die enge Verknüpfung mit der Pharma-Lobby.

  1. https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/who-gehoert-pharmakonzernen-korrupt-bis-in-die-knochen

Nach dem Finanzbericht der WHO für das Jahr 2022 befinden sich Hoffmann-La Roche, Johnson & Johnson, Novartis, Merck, Sanofi-Aventis, die größten Pharmakonzerne der Welt, und die größten philanthropischen Stiftungen wie Bill & Melinda Gates Foundation, Rockefeller Foundation unter den Sponsoren.

  1. https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA76/A76_INF2-en.pdf

Die Frankfurter Rundschau konstatierte schon 2018, dass die WHO längst ihre Unabhängigkeit verloren hat. Durch viel zu geringe Pflichtbeiträge der Mitgliedsländer wurde die WHO in die Arme der Pharmaindustrie und philanthropischer Stiftungen getrieben (s. https://www.fr.de/panorama/vorsicht-10962409.html). “Lukrative Medikamenten- und Impfprogramme werden seitdem von der WHO gefördert, von Basisgesundheitssystemen ist keine Rede mehr. Die WHO macht also Politik für ihre Spender.” – verkündete ganz offen die Frankfurter Rundschau. An diesem Zustand der WHO hat sich nichts geändert, denn die Zahl der Spender wurde nicht weniger (s. Finanzbericht der WHO für das Jahr 2022: https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA76/A76_INF2-en.pdf).

Zurzeit wird die WHO von Tedros Adhanom Ghebreyesus geführt. Er ist ein äthiopischer Biologe, Immunologe und Politiker, der  unter Verdacht steht, Völkermord im eigenen Land begangen zu haben. Aus den Berichten von Human Rights Watch und Amnesty für die Jahre 2005-2016 geht hervor, dass die Regierung, der Tedros angehörte, entweder schockierende Verbrechen in Äthiopien beging oder diese ignorierte.

  1. https://www.hrw.org/sites/default/files/world_report_download/wr2016_web.pdf und https://www.amnesty.org/en/documents/pol10/4800/2017/en/

Unter der Führung von Tedros Adhanom Ghebreyesus wurde es kürzlich ermöglicht, dass Nord-Korea Mitglied des Exekutivrats der WHO wurde. Die Arbeitsgruppe für die Reformierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) wird von Dr. Abdullah Assiri von Saudi Arabien geleitet. Während der letzten Sitzungsphase der WHO sagte er wörtlich, dass es um “die Priorisierung von Maßnahmen” geht, “die die individuellen Freiheiten einschränken können” (s. ab min 14, Zitat ab min 17:20 https://www.youtube.com/watch?v=TLl3ZObwesk). Saudi Arabien und Nordkorea, zwei menschenrechtsverletzende Staaten, kümmern sich plötzlich um die Gesundheit der deutschen Bevölkerung.

Mit den geplanten Verträgen würden Hoheitsrechte an die WHO ohne jegliche demokratische Kontrolle und Legitimation übertragen. Die Weltgesundheitsorganisation würde zukünftig bestimmen können, wann eine Pandemie von internationalem Ausmaß, auch schon bei potenzieller Gefahr, ausgerufen wird. Die WHO kann daraufhin allen Mitgliedsländern (z. Z. 194) auch die Durchführung von vorgeschriebenen Maßnahmen auferlegen. Nach der gegenwärtigen Fassung der beiden Übereinkommen, IHR und Internationaler Pandemievertrag, sollten die Länder verpflichtet werden, alle von der WHO angeordneten Maßnahmen umzusetzen. Die WHO soll sogar Durchsetzmechanismen auch erhalten. Diese Maßnahmen könnten  weltweit u. a. angeordnete Lockdowns, Quarantänemaßnahmen, Reisebeschränkungen, Impfzwänge, Durchsetzung digitaler Impfausweise und Versammlungsverbote sein.

Der Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vom 9. Mai 2023 wurde ohne jegliches juristisches Gutachten zu den schon vorliegenden Fassungen der geplanten Übereinkommen den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgelegt, obwohl grundlegende Hoheitsrechte durch die beiden Übereinkommen nach der gegenwärtigen Fassung an die WHO übertragen werden. Nach der gegenwärtigen Fassung der beiden Übereinkommen würde die Bundesrepublik Deutschland ihre Handlungsfreiheit und damit ihre Souveränität verlieren, denn die beiden Übereinkommen sollen sogar völkerrechtlich verbindlich werden. Der Entschließungsantrag ist eigentlich ein beabsichtigter  Identitätswechsel. Es bedeutet grundsätzlich die beabsichtigte Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz, denn  das deutsche Volk wurde vorher nicht gefragt, ob es das Grundgesetz und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten der WHO ablösen will.

In dem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen wurden die Abgeordneten darüber nicht in Kenntnis gesetzt, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Übertragung des Verhandlungsmandats für die beiden Verträge an die EU-Kommission zu übertragen. Die Bundesregierung hat das ohne die Zustimmung des Bundestages getan und sie hat die Abgeordneten darüber gar nicht informiert. Der Bundestag hat dieser Mandatsübertragung der Bundesregierung an die EU-Kommission nicht zugestimmt. Im Mai 2023 hat der Bundestagsabgeordnete, Dr. Rainer Rothfuß, eine schriftliche Frage unter Arbeitsnummer 5/626 an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet. Die Frage lautete, welche kompletten Änderungs- oder Neufassungsvorschläge der Unterartikel oder ggf. eines ganzen Artikels der aktuell besprochenen Änderungen der „International Health Regulations“ der WHO in der neuesten Fassung der zusammengestellten Vorschläge von der Bundesregierung vorgeschlagen wurden. Erst durch die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage haben die Abgeordneten des Bundestages erfahren, dass die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland das Verhandlungsmandat zu den beiden Verträgen an die EU-Kommission bereits übertragen hat.

  1. https://www.epochtimes.de/assets/uploads/2023/07/2023-06-19_Antwort_Dittmar_EU_BRD_WHO_WGIHR.pdf

Die Bundesregierung beweist damit, dass sie nicht nur die parlamentarische Willensbildung durch die gewählten Volksvertreter, sondern auch den Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip missachtet. Das ist nicht nur eine völlige Missachtung der grundgesetzmäßigen Ordnung, sondern ein möglicher Straftatbestand, um die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen.

In der gegenwärtigen Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) wurden die  kerndemokratischen Prinzipien von „Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten“ des Grundgesetzes gestrichen. Diese Streichung berührt Art. 1 und 20 GG, die der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes unterliegen. Im Artikel 12  der geänderten IHR ist sogar festgelegt, dass der WHO-Direktor zukünftig die alleinige Entscheidungsmacht, auch schon bei potenzieller Gefahr, bei der Ausrufung einer Pandemie habe. Nach Artikel 53A IHR müssten die Mitgliedsstaaten einen Durchführungsausschuss einrichten, welche die Umsetzung der Maßnahmen überwache.

  1. https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf

Diese Tatsachen wurden in dem Entschließungsantrag für die Abgeordneten gar nicht erwähnt, obwohl die gegenwärtige Fassung der veränderten IHR schon vorhanden war. Alle Grundgesetzwidrigkeiten der Übereinkommen wurden vor den Abgeordneten verschleiert. Aus der vom GG umschriebenen Souveränität der Bundesrepublik und aus dem Demokratieprinzip sind die deutschen Staatsorgane “nur“ an die Verfassung und die demokratisch beschlossenen Gesetze gebunden. Das GG begründet die Bundesrepublik als unabhängigen Staat, also mit niemandem über sich. Die Entscheidungsgewalt würde mit der Zustimmung zu den beiden Verträgen auf die nicht demokratisch legitimierte WHO übertragen werden. Das wäre auch eine völlige Beseitigung des Föderalismus und des zurzeit geltenden Subsidiaritätsprinzips.

Abgeordnete und eine Bundesregierung, die für eine Stärkung der WHO eintreten, ohne sich mit den aktuell geplanten Regelwerken (Internationale Gesundheitsvorschriften/Pandemievertrag) zu beschäftigen, stehen NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie unterwerfen unser Land einer nicht demokratisch legitimierten Institution, wie die WHO ist, mit – wenn die aktuellen Pläne verwirklicht werden – unkontrollierten Machtbefugnissen. Der verfasste Staat wurde mit der Annahme des Entschließungsantrags der Ampel-Fraktionen durch den Bundestag freigegeben.

Daraus lässt sich die Verwirklichung des Straftatbestandes „Hochverrat gegen den Bund“ durch die vier Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Fraktionen erkennen. Der Bundeskanzler Olaf Scholz, der Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und weitere Mitglieder der Bundesregierung sind durch die Garantenstellung  dafür mitverantwortlich.

  1. b) Am 09. 05. 2023 hat die Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. In der Anfrage ging es um den Stand der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen. Sie begründen ihre Anfrage, dass zahlreiche Superreiche ihre eigenen „philanthropischen“ Stiftungen gründen. Durch diese Stiftungen spielen sie nicht nur eine wachsende Rolle bei der Entwicklungsfinanzierung, sondern sie haben auch Einfluss auf die Formulierung entwicklungspolitischer Strategien und deren Umsetzung auf nationaler Ebene. In ihrer Anfrage weisen sie auf die weltgrößte private Stiftung hin, “Bill & Melinda Gates Stiftung“, da sie zu einem der einflussreichsten Akteure bei der Gestaltung internationaler Gesundheits- und Landwirtschaftspolitik geworden ist.

Die Fraktion stellt 24 Fragen an die Regierung. Frage 4 lautet: „Inwiefern sieht die Bundesregierung den wachsenden Einfluss privater Stiftungen auf die nationale wie globale öffentliche Willensbildung und Entscheidungsfindung kritisch, auch und insbesondere unter Berücksichtigung und Wahrung westlicher Werte wie etwa der Demokratie?“

  1. https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006836.pdf

Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort vom 30.06.2023, dass die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung explizit betont, dass für die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele die aktive Einbeziehung privater Akteuren unverzichtbar ist (vgl. u. a. SDG 17). „Hieraus leitet sich auch der Auftrag für eine entsprechende Zusammenarbeit mit diesen Akteuren ab…Insofern ist die Bundesregierung bestrebt, im Sinne breiter Partizipation und Teilhabe auch gesellschaftliche Akteure wie private Stiftungen in die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele einzubinden.“ Ferner bestätigt sie, dass die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl  von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen pflegen und Gesprächsinhalte nicht protokolliert werden.

Unter Verweis auf die WHO, die Impfstoffallianz Gavi oder die Impfstoffentwicklungsagentur CEVI sowie die Auswirkung der dort getroffenen „weitreichenden Entscheidungen für die globale Daseinsvorsorge“ will die Linke wissen, inwieweit die Ampel sich dafür einsetze, den Einfluss solcher Organisationen zurückzudrängen. Die Antwort darauf: „Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, den Einfluss privater Stiftungen generell zurückzudrängen.“

Es scheint, dass die Bundesregierung die demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht mehr beachtet. Die parlamentarische Willensbildung durch die gewählten Volksvertreter wird durch die Bundesregierung völlig missachtet, denn die Abgeordneten werden über die Vorgänge gar nicht informiert. Die Bundesregierung räumt diesmal ganz offen ein, dass sie das Heft des Handelns gar nicht in den eigenen Händen hält und die Regel der repräsentativen Demokratie missachtet.

  1. https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007512.pdf

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht alle Macht vom Volke aus (s. Art. 20 Abs. 2  Satz 1 GG) und nicht von verschiedenen Stiftungen oder NGO’s. Da die Bundesregierung die parlamentarische Willensbildung durch die gewählten Volksvertreter völlig ignoriert, die Zusammenarbeit mit den Stiftungen intransparent läuft, die Gesprächsinhalte überhaupt nicht protokolliert und die Abgeordneten über die Vorgänge gar nicht informiert werden, lässt sich die Verwirklichung des Straftatbestandes „Hochverrat gegen den Bund“ durch die Mitglieder der Bundesregierung erkennen. Die Bundesregierung scheint zu beabsichtigen, die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.

  1. Zensurmaßnahmen bei abweichenden Meinungen

Die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit und die weltweite Vereinheitlichung von Zensurmaßnahmen bei abweichenden Meinungen würden auch zu den verpflichtenden Maßnahmen der beiden Verträge gehören. Durch die neuen Übereinkommen in der gegenwärtigen Fassung würde die WHO sogar umfangreiche Vollmachten zur Anordnung von Zensur erhalten (s. Art. 18 CA+, Art. 44 und Anhang 1 Seite 36 IHR). Die WHO maßt sich an, zu definieren, was die Wahrheit ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die überwiegend von großen Unternehmen und deren Stiftungen finanziert wird, beschreibt sogar auf ihrer Netzseite, wie sie die sozialen Medien jetzt schon kontrolliert und manipuliert, um sicherzustellen, dass nur ihre Version von Wissenschaft und Wahrheit verbreitet wird. Die WHO rühmt sich sogar auf ihrer Netzseite „Combatting misinformation online“ (s. https://www.who.int/teams/digital-health-and-innovation/digital-channels/combatting-misinformation-online), dass eine große Zahl von Videos und anderen Inhalten durch ihre Mitwirkung während der letzten Pandemie zensiert wurden. Unter der Überschrift „Changing social media policy and guidelines“ (Änderung der Politik und der Leitlinien für soziale Medien) liest man auf dieser Seite:

„Die WHO arbeitet mit den Richtlinien-Abteilungen der Social-Media-Unternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass die Unternehmenspolitik und die Richtlinien für Inhalteanbieter zweckmäßig sind. So hat die WHO beispielsweise mit YouTube zusammengearbeitet, um deren Politik bezüglich COVID-19-Falschinformationen zu verbessern und Richtlinien für Inhalteanbieter zu erstellen, die sicherstellen, dass keine medizinischen Desinformation im Zusammenhang mit dem Virus auf deren Plattform verbreitet werden. Aktualisierungen dieser Richtlinien haben dazu geführt, dass von Februar 2020 bis Januar 2021 850.000 YouTube-Videos mit schädlichen oder irreführenden Informationen zu COVID-19 entfernt wurden.“

Um weiterhin weltweit zensieren zu können, wandte sich die WHO mit einer Ausschreibung an Organisationen, „die sich als Partner der WHO an der Entwicklung und Organisation eines Workshops zur Ausbildung von Ausbildern von Faktenprüfern beteiligen möchten, um die Stimme der Wissenschaft zu stärken und Fehlinformationen zu verhindern.“ Ab 21. November bis zum 16. Dezember 2022 konnte man sich bewerben (s. https://www.who.int/news-room/articles-detail/call-for-expression-of-interest-for-suppliers).

Der Vertreter der Bundesregierung hat der Resolution „Behavioural sciences for better health“ (s.  https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/EB152/B152_CONF6-en.pdf) in der 76. Sitzungsphase der Weltgesundheitsversammlung zugestimmt. In der Resolution werden auch Zensurmaßnahmen bei abweichenden Meinungen befürwortet.  In der Resolution kann man zur Achtung der freien Willensbildung des Menschen oder zu den Grenzen dessen, was die Wissenschaft mit hinreichend hoher Sicherheit sagen kann, um zu erlauben, abweichende Theorien und Einschätzungen als Desinformation zu klassifizieren und zu bekämpfen, nichts finden.

Die freie Meinungsäußerung und Berichterstattung gehören zu den Grundrechten. Sie sind der Grundpfeiler der demokratischen Grundordnung nach dem Grundgesetz. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1966 noch so: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang“. (Bundesverfassungsgericht: Spiegel-Urteil 1966, BVerfGE 20, 162). Wer die Bundesrepublik Deutschland unter solche Regeln stellen will, die die freie Meinungsäußerung unterbinden, unternimmt eindeutig den Versuch, die demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz zu beseitigen. Der Vertreter der Bundesregierung hätte schon der Resolution „Behavioural sciences for better health“ nicht zustimmen dürfen, denn die Bestimmungen dieser Resolution führen schon zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Da die grundlegenden Menschenrechte, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Berichterstattung nach dem Grundgesetz und den Allgemeinen Menschenrechten für die Gesamtbevölkerung während der letzten Pandemie unter der Führung der WHO entzogen und von der gegenwärtigen Bundesregierung auch zugelassen wurden  und weitere zukünftige Beschränkung der Meinungsäußerung die Zustimmung des Vertreters der gegenwärtigen Bundesregierung während der 76. Sitzung der Weltgesundheitsversammlung Mai 2023 (s. Resolution „Behavioural sciences for better health“) erhielt, lässt sich die Verwirklichung des Straftatbestandes „Hochverrat gegen den Bund“ durch den Bundeskanzler Olaf Scholz, den Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und weitere Mitglieder der Bundesregierung aus all dem vorgenannten erkennen.

  1. Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB und Völkermord § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB

Mit dem Entschließungsantrag vom 9. Mai 2023 haben die vier Fraktionsvorsitzenden, Dr. Rolf Mützenich, Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Christian Dürr, der Bundeskanzler Olaf Scholz,  der Bundesgesundheitsminister Dr. Prof. Karl Lauterbach und weitere Mitglieder der Bundesregierung Voraussetzungen geschaffen, wodurch die Bevölkerung ganz oder teilweise  zerstört werden kann, diese oder Teile hiervon unter solche Lebensbedingungen gestellt werden kann, die geeignet sind, die Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen.

Beweis

  1. Missachtung der Kinderrechte

Während der ganzen COVID-19-Pandemie wurden die Kinderrechte missachtet. An der öffentlichen Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) am 9. September 2020 bestätigte Prof. Dr. Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik an der Hochschule Magdeburg-Stendal:

ZITAT: „So sind NACHWEISLICH elementare Schutzfürsorge- und Beteiligungsrechte von ca. 13 MILLIONEN Kindern und Jugendlichen verletzt worden. Praktisch alle Entscheidungen und Maßnahmen der Politik seit März / April wurden somit VÖLKERRECHTSVERSTOSSEND und BUNDESGESETZWIDRIG ohne vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorgenommen.“

Nach dem Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ vom 8. Februar 2023 halten die Folgen der Pandemie (u. a. Schul- und Kindergartenschließungen, Tragen von Masken etc.) auf Kinder und Jugendliche bis heute an. Derzeit sind immer noch 73 % psychisch belastet.

s.https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Kindergesundheit/Abschlussbericht_IMA_Kindergesundheit.pdf

Auch jetzige Bundesregierung hat nicht unverzüglich die Schädigung der jungen Generation beendet. Mit der ermöglichten Zustimmung zu den beiden Übereinkommen mit der WHO werden  weitere Schädigungen der schon geschädigten jungen Generation erlaubt. Die WHO hat während der letzten Pandemie mehrere schädliche Empfehlungen gefasst. Da die beiden Verträge den besonderen Schutz der Kinder, Jugend und des ungeborenen Lebens gar nicht berücksichtigen, wird die junge Generation schutzlos dem Willkür der WHO, einer demokratisch nicht legitimierten und demokratisch nicht kontrollierten Organisation, die hauptsächlich die Interessen ihrer Spender vertritt, ausgeliefert.

Durch die beiden Übereinkommen in der gegenwärtigen Fassung kann die WHO zwangsweise Medikation und Impfung für alle Menschen anordnen. Nach den beiden Verträgen wird die WHO Impfstoffe und Medikamente schneller zulassen, die voraussichtlich rücksichtslos auch an Kinder, Jugendliche und Schwangere verabreicht werden. Dies wurde während der letzten Pandemie auch schon praktiziert. Da die Bundesrepublik Deutschland nach den beiden Verträgen ihre Handlungsfreiheit während einer Pandemie durch IHR und zwischen den Pandemien durch den Internationalen Pandemievertrag verlieren würde, könnte sie auch nicht mehr den kinder- und jugendschädlichen Maßnahmen entgegentreten.

Mit dem Entschließungsantrag haben die vier Fraktionsvorsitzenden Dr. Rolf Mützenich, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Christian Dürr die Möglichkeit geschaffen, durch die stets möglichen schädlichen Maßnahmen der WHO die Kinder, Jugend und das ungeborene Leben unter solche Lebensbedingungen zu stellen, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. Durch die Garantenstellung sind der Bundeskanzler Olaf Scholz,  der Bundesgesundheitsminister, Dr. Prof. Karl Lauterbach, und weitere Mitglieder der Bundesregierung dafür mitverantwortlich.

Daraus lässt sich der Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Völkermord“ erkennen.

  1. Missachtung des Rechts auf Unversehrtheit
  2. a) Von Dezember 2021 bis April 2023 tagte der Corona-Expertenrat der Bundesregierung. Der Arzt Christian Haffner erstritt nach einem einjährigen Rechtsstreit mit dem Bundeskanzleramt auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erfolgreich die Protokolle des sogenannten Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Das Gremium hatte vom Dezember 2021 bis April 2023 unter der Maßgabe höchster Vertraulichkeit getagt. Der Expertenrat hatte der Bundesregierung sowohl die allgemeine Impfpflicht, als auch die Weiterführung von Corona-Maßnahmen im Herbst 2022 nahegelegt – und das, obwohl dem Gremium eigentlich bewusst war, dass die Impfung nicht vor Übertragung schützt. Trotz dieser Tatsache wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen bis zum Auslaufen der Verordnung, 31. Dezember 2023, aufrechtgehalten. Soldaten müssen sich unverändert gegen Corona impfen lassen, trotz den bekanntgewordenen zahlreichen Nebenwirkungen der Impfung.

Bemerkenswerterweise war ebenso wie schon bei den anderen Expertengremien der Bundesregierung – kein einziger Epidemiologe mit dabei. Noch dazu arbeiten 10 Mitglieder von den 19 Mitgliedern des Expertenrats für Institute, die direkt Gelder von der Gates-Foundation erhalten haben.

  1. https://www.gatesfoundation.org/about/committed-grants

Die brisanten Dokumente des Corona-Expertenrats geben einen erschütternden Einblick in das geschlossene Weltbild von “Experten”, die bereit sind, ihre wissenschaftliche Ideologie über das Wohlergehen der Bürger zu stellen. Das konnte unter der Führung der jetzigen Bundesregierung geschehen.

  1. https://my.hidrive.com/lnk/UbST4YWv#file

Durch den Umgang des Bundeskanzlers Olaf Scholz, des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach und der weiteren Mitglieder der Bundesregierung mit der vergangenen Pandemie lässt sich der Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Völkermord“ erkennen.

  1. b) Digitale Gesundheitszertifikate als dauerhafte Voraussetzung für internationales Reisen haben die Regierungschefs der 20 wirtschaftsstärksten Länder (G20) auf ihrem Gipfeltreffen 2022 in Bali auch schon beschlossen. Laut der Bali-Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G20 – verabschiedet auf deren Treffen am 15. und 16. November 2022 – sollen digitale Impfzertifikate international genutzt und als Voraussetzung für internationales Reisen zu einer Dauereinrichtung werden, um Einschränkungen der Bewegungs- und der Reisefreiheit durchzusetzen. Die Bundesregierung hat auch der Bali-Erklärung zugestimmt und sich damit verpflichtet, ohne die Zustimmung des Bundestages dieses Vorhaben zu unterstützen.
  2. unter Punkt 23 in der Erklärung von BALI https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975254/2143372/c32dd4674a573a180c1ecc615729ac75/2022-11-16-declaration-g20-deu-data.pdf?download=1

Am 5. Juni 2023 hat schon die WHO verkündet, dass sie die digitale Infrastruktur der EU als dauerhaftes Modell für das weltweite Reisen übernimmt. Die Einführung globaler Gesundheitszertifikate in Digital- oder Papierform wird unter Art. 18, 23, 24,27, 28, 35, 36, Anhänge 6 und 8 IHR in der veränderten Fassung vom 15. November 2022 ausführlich dargestellt.

  1. https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf

Durch das  Vorhaben der WHO, digitale Gesundheits- und Impfzertifikate dauerhaft einzuführen, was auch Impfpflicht bedeutet, ist das elementare  Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit  vollkommen missachtet, denn ohne eine freiwillige Zustimmung zu medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen darf niemand diesen unterworfen werden. Wie die Praxis mit den bedingt zugelassenen COVID-19-Impfstoffen schon zeigte, wird die Bevölkerung endlosen Risiken und Diskriminierungen ausgesetzt, da die WHO bereit ist, bei einer Pandemiebekämpfung pharmakologische Produkte, hauptsächlich Impfstoffe, mit extrem verkürztem Zulassungsverfahren (s. Anhang 6 IHR, Art. 14 Pandemievertrag vom 2. Juni 2023) auf den Markt zu bringen und als Pflicht zu verordnen, ohne dabei die zahllosen möglichen Impfschäden zu berücksichtigen, die sie während der letzten Pandemie auch selbst aufgelistet hat.

Mit der Zustimmung zur Bali-Erklärung befürworten der Bundeskanzler Olaf Scholz,  der Bundesgesundheitsminister Dr. Prof. Karl Lauterbach, und weitere Mitglieder der Bundesregierung und die vier Fraktionsvorsitzenden, Dr. Rolf Mützenich, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Christian Dürr mit dem Entschließungsantrag das  Vorhaben der WHO, digitale Gesundheits- und Impfzertifikate dauerhaft einzuführen, was Impfpflicht auch mit kurzfristig zugelassenen Impfstoffen bedeuten kann. Damit tolerieren sie, solche Maßnahmen, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung der Bevölkerung ganz oder teilweise herbeizuführen, denn Juristen haben bei der Zulassung der neuartigen mRNA-Präparate gegen Covid-19 auch schon schwere Mängel festgestellt.

  1. https://web.archive.org/web/20230210142911/https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-zulassungsdesaster-lobbyarbeit-und-rechtsbruch-im-fall-der-mrna-praeparate-li.314750

Nach Artikel 53A der veränderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) müssten die Mitgliedsstaaten sogar einen Durchführungsausschuss einrichten, welche die Umsetzung der Maßnahmen überwache, die die WHO verordnet hat. Nach Artikel 36 IHR würden Reise-Erlaubnisse für Menschen nur noch mit möglichst digitalen Impfzertifikaten erteilt.  Diese Tatsachen ermöglichen eine Impfpflicht.

  1. https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf

Da der Bundeskanzler Olaf Scholz schon beim G-20-Treffen der Einführung des Gesundheitszertifikats zugestimmt hat, hat sie damit auch der Impfpflicht mit bedingt zugelassenen Präparaten zugestimmt, die durch die WHO verordnet werden können. Die Bevölkerung würde durch diese Maßnahmen unter solche Bedingungen gestellt, die geeignet sind, ihre Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. Es lässt sich daraus der Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Völkermord“ erkennen. Der Bundeskanzler Olaf Scholz, der Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und die weiteren Mitglieder der Bundesregierung und die vier Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Fraktionen tragen dafür die Verantwortung

  1. c) Die IHR und der Internationale Pandemievertrag (CA+) in der gegenwärtigen Fassung verbieten nicht das weitere Betreiben der sogenannten „gain-of-function“-Forschung. Mit dem Entschließungsantrag dulden die vier Fraktionsvorsitzenden Dr. Rolf Mützenich, Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Christian Dürr, der Bundeskanzler Olaf Scholz, der Bundesgesundheitsminister Dr. Prof. Karl Lauterbach, und weitere Mitglieder der Bundesregierung das weitere Betreiben der sogenannten „gain-of-function“-Forschung. Sie erheben ihre Stimme gar nicht dagegen.

Da absolut sichere Labore nicht existieren, hätten die vier Fraktionsvorsitzenden Dr. Rolf Mützenich, Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Christian Dürr, der Bundeskanzler Olaf Scholz, der Bundesgesundheitsminister Dr. Prof. Karl Lauterbach, und weitere Mitglieder der Bundesregierung durch die Garantenstellung schon mit dem Entschließungsantrag die Bedingung an die WHO stellen müssen, dass die WHO hier endlich ihre Aufgabe wahrnehmen  und ihre Pflichten gegenüber der Weltbevölkerung erfüllen muss. Um weitere Pandemien zu verhindern, hätten sie die WHO verpflichten müssen, mit den Betreiberstaaten Verhandlungen zur Schließung dieser Labore unverzüglich aufzunehmen. Die Mitglieder der Bundesregierung und auch die vier Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Fraktionen haben sich für die Schließung der hochgefährlichen Labore überhaupt nicht eingesetzt.

Da  die vier Fraktionsvorsitzenden Dr. Rolf Mützenich, Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Christian Dürr, der Bundeskanzler Olaf Scholz,  der Bundesgesundheitsminister Dr. Prof. Karl Lauterbach, und weitere Mitglieder der Bundesregierung gar keine Einwände gegen das weitere Betreiben der sogenannten „gain-of-function“-Forschung erhoben und damit ihre weitere Duldung bekundet haben, könnte man das schon als Absicht werten, dass die Bedingungen weiterhin aufrechtgehalten werden sollten, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung der Bevölkerung ganz oder teilweise herbeizuführen. Es lässt sich daraus der Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Völkermord“ erkennen.

Damit es nicht dazu kommt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Souveränität und Handlungsfähigkeit verliert und die Bevölkerung unter solche Lebensbedingungen gestellt wird, die geeignet sind, ihre Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, ist dringend Handeln geboten.

Es wird gebeten, Ermittlungstätigkeiten aufzunehmen und uns von dem Ergebnis der Ermittlungen zu informieren. 

Uwe Kranz                                                                                Marianne Grimmenstein-Balas 

[1] Gender-Hinweis:  Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Strafantrag das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Strafantrag verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich  – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Quelle: medienboykott.ch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert